14.1. In einigen der Leistungspakete
ist eine bzw. sind mehrere Domains enthalten. Bei der
Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird der Anbieter
im Verhältnis
zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur
Domain-Vergabe („Registrar“)
lediglich als Vermittler tätig. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains
(z.B. „.DE“) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher,
meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser
Organisationen zur Vergabe von Domains hat eigene Bedingungen
für
die Registrierung und Verwaltung von Domains. Ergänzend gelten
daher die jeweils für die zu registrierenden Domain maßgeblichen
Registrierungsbedingungen und Richtlinien, z.B. bei DE-Domains
die DENIC-Registrierungs-bedingungen und die DENIC-Registrierungsrichtlinien
des DENIC e.G. Diese sind Bestandteil des Vertrages.
Für die Registrierung
von anderen Top-Level-Domains gelten dementsprechend
die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle, die der
Anbieter dem Kunden auf Wunsch zusendet und die
zudem im Internet bei der jeweiligen Vergabestelle abgerufen
werden können.
14.2. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, zur Domainregistrierung
die richtigen und vollständigen Daten des Domaininhabers („Registrant“)
und des administrativen Ansprechpartners („Admin-C“) anzugeben. Technischer
Ansprechpartner ist in jedem Fall die MBBG GmbH. Unabhängig von den einschlägigen
Registrierungsbedingungen umfasst dies jeweils neben dem Namen eine ladungsfähige
Postanschrift (keine Postfach- oder anonyme Adresse) sowie E-Mailadresse und
Telefonnummer. Der Kunde hat bei Änderungen die Daten unverzüglich
durch Mitteilung an den Anbieter online zu aktualisieren.
14.3. GMS-Kleve wird nach Vertragsabschluß die Möglichkeit
zur Beantragung der gewünschten Domain beim zuständigen Registrar bereitstellen.
GMS-Kleve ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der
für die Registrierung vereinbarten Entgelte zuzulassen. Der Anbieter hat
auf die Domain-Vergabe durch die jeweilige Organisation keinen Einfluss. GMS-Kleve übernimmt
keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden
beantragten Domains zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten
Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Die Auskunft des Anbieters darüber,
ob eine bestimmte Domain noch frei ist, erfolgt durch den Anbieter aufgrund Angaben
Dritter und bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung des Anbieters.
Erst mit der Registrierung der Domain für den Kunden und der Eintragung
in der Datenbank des Registrars ist die Domain dem Kunden zugeteilt.
14.4. Der Kunde überprüft vor der Beantragung
einer Domain, dass diese Domain keine Rechte Dritter verletzt oder gegen geltendes
Recht verstößt. Der Kunde versichert, dass er dieser Verpflichtung
nachgekommen ist und dass sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für
eine Rechtsverletzung ergeben haben.
14.5. Eine Änderung der beantragten Domain nach der Registrierung
bei dem jeweiligen Registrar ist ausgeschlossen. Ist eine beantragte Domain bis
zur Weiterleitung der Beantragung an den Registrar bereits anderweitig vergeben
worden, kann der Kunde eine andere Domain wählen. Das gilt nicht,
wenn bei einem Providerwechsel der bisherige Provider den Providerwechsel ablehnt.
In diesem Fall sorgt der Kunde für eine Freigabe durch den bisherigen
Provider oder beantragt eine zusätzliche entgeltpflichtige Domain über
den Anbieter. Soweit einzelne Domains durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher
Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch
des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain.
14.6. Bei allen über GMS-Kleve registrierten Domains
kann der Kunde unter Einhaltung dieser AGB und den jeweiligen Bedingungen
der Vergabestelle jederzeit zu einem anderen Provider wechseln, sofern dieser
die entsprechende Top-Level-Domain (z.B. „.DE“) anbietet bzw. den
Providerwechsel nach den erforderlichen Gegebenheiten und technischen Anforderungen
unterstützt. Das betreffende Vertragsverhältnis eines der kostenpflichtigen
Pakete wird durch einen solchen Wechsel nicht berührt. Diesbezüglich
ist in jedem Fall eine ausdrückliche Kündigung erforderlich. Alle Erklärungen
der Domains betreffend, insbesondere Domain-Kündigung, Providerwechsel,
Domain-Löschung bedürfen der Textform (PDF-Formulare).
Kann GMS-Kleve dem Providerwechsel (KK-Antrag) des neuen Provider des Kunden
nicht rechtzeitig stattgeben, weil der Providerwechsel durch den neuen Provider
oder den Kunden zu spät
veranlasst wurde oder die für die Zustimmung notwendigen Voraussetzungen
nicht erfüllt sind, ist der Provider ausdrücklich dazu berechtigt,
die gekündigte Domain zum Kündigungstermin bei der jeweiligen Vergabestelle
löschen zu lassen („CLOSE“). GMS-Kleve behält sich vor,
KK-Anträgen erst statt zu geben, wenn sämtliche unbestrittenen offenen
Forderungen des Kunden beglichen sind.
14.7. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter unverzüglich
anzuzeigen, wenn er die Rechte an einer für ihn registrierten Domain verliert.