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Allgemeine Geschäftsbedingungen...

Die nachstehenden Klauseln sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen German Media Service Inh.P.Mölders (im folgenden GMS-Kleve genannt) und des Kunden:



§ 1 Geltungsbereich

GMS-Kleve erbringt Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart oder nochmals vorgelegt werden.

Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des Kunden, sind nur dann Vertragsbestandteil und wirksam, wenn GMS-Kleve sie in ihrer Geltung schriftlich bestätigt.

Mitarbeitern von GMS-Kleve abgegebene mündliche Nebenabreden zum Vertrag sind nur dann gültig, wenn GMS-Kleve sie schriftlich bestätigt.

GMS-Kleve ist zu einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu jeder Zeit berechtigt und wird dies dem Kunden schriftlich mitteilen. GMS-Kleve wird Änderungen mit einer Frist von 14 Tagen ankündigen. Der Kunde hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Widerspricht er den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, dann werden diese Vertragsbestandteil. Im Falle des Widerspruchs ist GMS-Kleve berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, in dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

§ 2 Vertrag / Vertragsleistung

Der Vertrag zwischen GMS-Kleve und dem Kunden kommt durch den Auftrag des Kunden über eine schriftliche Bestätigung per Fax oder Post und der anschließenden Bestätigung durch GMS-Kleve zustande.

Soweit Bestell- oder Auftragsformulare verwendet werden, gelten diese als Bestandteil des Vertrages. GMS-Kleve berechnet die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer zu den Leistungen hinzu.

Der Kunde stimmt zu, dass seine Rechnung auf elektronischem Wege (E-Mail) übermittelt wird. Diese ist ohne Unterschrift gültig.

Gegenstand und Umfang der Leistung von GMS-Kleve ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, dem Bestellformular, dem Produktblatt; Rechte auf Weitergehende Sonderleistungen bestehen nicht. Soweit der Vertrag mit einem Wiederverkäufer erfolgt oder aber ein für den Wiederverkauf vorgesehenes Produkt verkauft wird, hat die technische Betreuung (Support) gegenüber dem Endkunden oder Subhändler der Kunden zu leisten.

§ 3 Allgemeine Leistungsinhalte

Soweit vertraglich keine anderweitige Vereinbarung getroffen ist, gilt die allgemeine Leistungsbeschreibung der nachstehenden Klauseln als Vertragsinhalt:

Dezidierte Server: Es erfolgt die Bereitstellung eines physikalischen Servers oder Festplattenplatzes auf dem Server, der mit den technischen Standards komplett von GMS-Kleve vorinstalliert ist und im Rechenzentrum an das Internet angeschlossen wird. Es wird eine Verfügbarkeit von 99 % Zeitanteilen pro Kalenderjahr im Jahresmittel garantiert. GMS-Kleve verschafft dem Kunden die Möglichkeit, den von seinem Server verursachten Traffic (Transfervolumen) zu kontrollieren. Der Kunde bekommt Zugriff auf die für ihn relevante Software des Servers und ist allein für Funktion, Funktionsfähigkeit und Konfiguration verantwortlich (soweit nicht anders vereinbart).

Webhosting: Es wird ein definierter Festplattenspeicherplatz auf den von GMS-Kleve im Internet betriebenen Servern bereitgestellt.

Internet-Domains: Es wird im Auftrag des Kunden die Registrierung von Domainnamen im Internet bei den dafür zuständigen Vergabestellen durchgeführt und es werden die Domainnamen gepflegt. GMS-Kleve übernimmt keine Haftung dafür, dass er Vertragsgegenstand den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden entspricht oder aber eine Domain, die zur Anmeldung gelangt, auch tatsächlich frei und frei von Rechten Dritten ist. Soweit nichts anderes vereinbart ist werden Domains als "de"-Domains angemeldet.

Online-Producing: Es werden Internetpräsenzen oder Teile davon konzeptioniert und / oder erstellt. Für den textlichen Inhalt seiner Internetpräsenz ist der Kunde verantwortlich. GMS-Kleve prüft nicht die rechtliche Zulässigkeit und nicht die Freiheit von Rechten Dritter. Nach der Unterzeichnung des Projektplans auftretende Änderungswünsche des Kunden sind entgeltpflichtig, und zwar nach Aufwand zu den üblichen Stundensätzen von GMS-Kleve.

Content-Providing: Es werden Inhalte (z. B. Bilder, Filme, Texte, HTML-Dokumente etc.) für die Einbindung innerhalb der Internetpräsenzen bereitgestellt. GMS-Kleve garantiert dem Kunden, dass die Inhalte von Rechten Dritter nicht beeinträchtigt werden können, aber nicht die Verwendbarkeit für Jugendliche. Soweit Inhalte den Jugendschutzvorschriften unterfallen und der Kunde die Inhalte verwendet, ist er verantwortlich für den Schutz der Präsentation vor dem Zugriff Jugendlicher. Die Inhalte stellt GMS-Kleve dem Kunden ausschließlich zur Einbindung in eine vertraglich zu benennende Internetpräsenz zur Verfügung. Eine Nutzung für andere Internetpräsenzen oder außerhalb der Webpräsenz ist nicht gestattet. Kündigt der Kunde den Vertrag mit GMS-Kleve, erlischt auch die Berechtigung zur Nutzung der verfügbar gemachten Inhalte.

Service-Management: Es werden internetbasierte Dienstleistungen bereitgestellt oder vermittelt.

§ 4 Pflichten des Kunden

GMS-Kleve behält sich vor, bei Zuwiderhandlungen der folgenden Vereinbarungen den Zugang des Kunden ohne vorherige Abmahnung zu schliessen. Bei der Anmeldung hat der Kunde seine Kenndaten (Name, Anschrift, Bankverbindung etc.) wahrheitsgemäß mitzuteilen. Änderungen sind GMS-Kleve sofort zu melden. Soweit der Kunde Kaufmann ist, wird für die Anmeldung unter falschem Namen und die Angabe einer fehlerhaften Bankverbindung oder Rechnungsanschrift, eine Vertragsstrafe von 2.500,00 € - die durch gerichtliche Entscheidung herabgesetzt werden kann - zu Lasten des Kunden vereinbart.

Der Kunde ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Login-Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei unberechtigter Nutzung durch dritte Personen haftet der Kunde für einen eventuellen Mißbrauch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er GMS-Kleve schriftlich oder telefonisch zur Sperrung aufgefordert hat.

Die Belästigung anderer Internetnutzer ist nicht gestattet. Der Missbrauch oder die Vornahme rechtswidriger Handlungen ist untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung mit der größt möglichen Sorgfalt durchzuführen.

Der Kunde trägt die Verantwortung für sein über GMS-Kleve veröffentlichtes und versendetes Material. Der Kunde ist verpflichtet, hiervon Sicherungskopien anzufertigen. Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf den Servern entstehen, haftet GMS-Kleve nicht. Gespeicherte Inhalte des Kunden sind für GMS-Kleve fremde Inhalte im Sinne von § 5 Abs. 3 Teledienstgesetz.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass durch die eigene Präsenz (inklusive aller Programme, Datenbanken, etc.) keine Präsenzen oder Angebote anderer Kunden beeinträchtigt werden und die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird.

Der Kunde verpflichtet sich GMS-Kleve Störungen, Mängel und Schäden am System sofort zu melden. Der Kunde hat GMS-Kleve jene Kosten zu erstatten, die für die Behebung solcher Störungen, Mängel und Schäden entstehen, die der Kunde zu vertreten hat.

Die Sperre eines Anschlusses ohne vorherige Abmahnung oder nach voraufgegangener Abmahnung gilt als fristlose Kündigung des Vertrages durch GMS-Kleve.

§ 5 Drittnutzung

Dritte dürfen weder direkt noch indirekt die Dienste von GMS-Kleve anstelle des Kunden nutzen, es sei denn, dass der Dritte im Geschäftsbetrieb des Kunden beschäftigt oder Angehöriger einer dauerhaften häuslichen Lebensgemeinschaft ist. Für die Nutzung durch Dritte haftet der Kunde. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf Gestattung der Nutzung durch Dritte besteht nicht.

Bei mißbräuchlicher Nutzung durch Dritte ist GMS-Kleve berechtigt, Unterlassung zu verlangen oder den Zugang des Kunden zu schließen.

§ 6 Ausfall Server-System

GMS-Kleve unterhält für den Internetzugang und die Internetpräsenzen ein ständig überwachtes Server-System. Dem Kunden wird bei ordnungsgemäß laufendem System der jederzeitige Zugang zu den für ihn bestimmten Bereichen ermöglicht.

Bei einem Systemausfall, der weder auf vorsätzliches noch grob fahrlässiges Verhalten von GMS-Kleve und den dortigen Mitarbeitern beruht, bestehen keine Ansprüche des Kunden auf Wandelung, Minderung, Kündigung oder Schadensersatz.

Vorhersehbare Ausfälle aufgrund von Wartungsarbeiten werden dem Kunden in angemessener Frist im voraus per E-Mail mitgeteilt. Der Ausfall von 12 Stunden Nutzungszeit pro Kalendermonat für Wartungsarbeiten ist im Preis mitkalkuliert. Ansprüche des Kunden können insoweit nicht hergeleitet werden.

§ 7 Haftungsausschluß

Für Schäden oder Verluste aufgrund der Nutzung der von GMS-Kleve zur Verfügung gestellten Internetdienste haftet GMS-Kleve nicht, es sei denn, dass die Haftung auf Vorsatz von GMS-Kleve beruht. Geschäfte des Kunden mit Dritten, die über GMS-Kleve getätigt werden, liegen außerhalb der Verantwortung von GMS-Kleve.

GMS-Kleve haftet nicht für Schäden aus Datenverlusten, es sei denn, die Datenverluste sind auf Vorsatz von GMS-Kleve zurückzuführen. Für Schäden, die sich aus der fehlenden Verfügbarkeit von Internetpräsenzen oder Internetzugängen ergeben, besteht eine Haftung von GMS-Kleve nur für den Fall von Vorsatz. Alle vom Kunden über den Zugang der GMS-Kleve abgerufenen Inhalte sind fremde Inhalte im Sinne von § 5 Abs. 3 Teledienstgesetz.

§ 8 Zahlung

Bei Zahlungen per Lastschrift kann GMS-Kleve im Falle des Widerrufs der Lastschriftermächtigung ein kalkulierten Monatsbeträgen von 12 Euro verlangen.

Bei Verzug mit Zahlung ist GMS-Kleve bei Rückstand von mehr als zwei Monatszahlungen oder einem Rückstand von mehr als 250,00 € zur sofortigen Sperre des Kundenzugangs berechtigt. GMS-Kleve ist berechtigt, die Regelungen des § 19 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung anzuwenden.

Einwendungen gegen die Ermittlung und Abrechnung der Vergütung sind binnen Monatsfrist schriftlich bei GMS-Kleve zu erheben. Danach gilt die Abrechnung in allen Teilen als genehmigt und GMS-Kleve ist zur Löschung der Daten nach Ablauf eines weiteren Monats berechtigt.

Aufrechnung und Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist dem Kunden gegen Forderungen von GMS-Kleve nur gestattet, wenn die Forderung des Kunden von GMS-Kleve nicht bestritten wird oder rechtskräftig festgestellt ist.

GMS-Kleve kann die vom Kunden zu zahlenden Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes ändern, insbesondere erhöhen. Die Änderung teilt GMS-Kleve dem Kunden mindestens vier Wochen vor der Änderung durch E-Mail oder Brief mit. Erhöhungen der Entgelte geben dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen vor Eintritt der Erhöhung. Zum Zeitpunkt der Bestellung bekannte Änderungen von Entgelten sind nicht mitteilungspflichtig und begründen kein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden.

In Anspruch genommene Leistungen, die keinen vollen Abrechnungszeitraum erfassen, werden nach Kalendertagen abgerechnet.

§ 9 Datenschutzklausel

Sämtlicher der GMS-Kleve übermittelten persönlichen Daten des Kunden unterliegen dem Datenschutz und werden ohne die schriftliche Genehmigung des Kunden nicht an Dritte zugänglich gemacht, es sei denn, dass dieses aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung erfolgen muss.

§ 10 Hohes Datenaufkommen

Für Websites oder FTP-Sites, über die der Kunden erotisches oder anderes Material mit einem hohen Übertragungsverkehr über GMS-Kleve im Internet zur Verfügung stellt, gelten spezielle Tarife. Das Datentransferaufkommen solcher Sites wird gesondert abgerechnet.

§ 11 Verbotenes Material

Ein illegal gewaltverherrlichendes, volksverhetzendes, pornographisches oder rassistisches Material oder Anleitung zu Straftaten darf über GMS-Kleve nicht angeboten oder mitgeteilt werden. GMS-Kleve ist berechtigt, den Zugang des Kunden sofort zu sperren.

GMS-Kleve ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu sperren oder fristlos zu kündigen, wenn der Kunde über GMS-Kleve sogenannte Spam-Mail versendet, die Gebräuche des Internet wiederholt mißachtet oder versucht, sich unbefugt Zugang zu Systemen innerhalb des GMS-Kleve-Netzes oder des Internets zu verschaffen.

§ 12 Ausschluß von Ansprüchen

Ein Anspruch des Kunden auf Zuweisung eines bestimmten Benutzer- oder Domainnamens besteht nicht.

Bei vorzeitiger Kündigung eines Vertrages mit Mindestlaufzeit oder eines Jahresabonnements besteht kein Anspruch auf Rückerstattung im voraus bezahlter Beträge.

§ 13 Domains

GMS-Kleve haftet nicht für die Inhalte der Domains und für deren Freiheit von Rechten Dritter. Das gilt auch für Subdomains.

Wenn ein Dritter die Löschung bzw. die Aufgabe einer (Sub-) Domain verlangt, weil sie dessen oder anderer Rechte verletzt, ist GMS-Kleve von dem Kunden sofort zu benachrichtigen. GMS-Kleve ist zur Aufgabe der (Sub-) Domains berechtigt, wenn der Dritte dies von GMS-Kleve verlangt und der Kunde keine Prozesskostensicherheit für zwei gerichtliche Instanzen stellt.

Der Kunde stellt GMS-Kleve von Ansprüchen Dritter aus unzulässiger oder rechtswidriger Verwendung einer (Sub-) Domain frei.

Soweit die Domain-Vergabestellen die Kosten für die Registrierung oder andere Leistungen erhöhen, ist GMS-Kleve zur Anpassung der dem Kunden berechneten Entgelte ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung der Vergabestellen berechtigt.

Während der Laufzeit des Vertrages betreut GMS-Kleve die Domainnamen des Kunden auf der Grundlage der Vorgaben der Vergabestellen. Änderungen der Vorgaben werden automatisch Gegenstand der Leistung von GMS-Kleve und gelten als mit dem Kunden vereinbart.

Der Kunde wird bei der Vergabestelle als Nutzungsberechtigter ("Admin-C") der Domain eingetragen. Der Kunde stimmt zu, dass sein Name, Anschrift und Telefonnummer bei der Vergabestelle gespeichert werden und bei Anfrage öffentlich einsehbar sind (Vorgabe der Denic eG und anderer Vergabestellen). Bei Vertragsbeendigung kann GMS-Kleve die dem Kunden zugeordneten Domainnamen löschen, auch wenn der Kunde einen abweichenden Nutzungsberechtigten benennt. Bei Weiternutzung der Domain durch den Kunden wird GMS-Kleve zum Vertragsende die Feigabeerklärung erteilen, sofern der Kunden die vertragsgemäßen Entgelte bezahlt hat.

Der Kunde wirkt bei der Registrierung, Änderung und Ummeldung einer Domain mit, soweit erforderlich.

Bei vorzeitiger Beendigung eines Vertrages, der eine oder mehrere Domains beinhaltet, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung im voraus bezahlter Beträge.

§ 14 Domainregistrierung, -kündigung, Providerwechsel

14.1.    In einigen der Leistungspakete ist eine bzw. sind mehrere Domains enthalten. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird der Anbieter im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe („Registrar“) lediglich als Vermittler tätig. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains (z.B. „.DE“) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat eigene Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung von Domains. Ergänzend gelten daher die jeweils für die zu registrierenden Domain maßgeblichen Registrierungsbedingungen und Richtlinien, z.B. bei DE-Domains die DENIC-Registrierungs-bedingungen und die DENIC-Registrierungsrichtlinien des DENIC e.G. Diese sind Bestandteil des Vertrages. Für die Registrierung von anderen Top-Level-Domains gelten dementsprechend die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle, die der Anbieter dem Kunden auf Wunsch zusendet und die zudem im Internet bei der jeweiligen Vergabestelle abgerufen werden können.

14.2.    Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, zur Domainregistrierung die richtigen und vollständigen Daten des Domaininhabers („Registrant“) und des administrativen Ansprechpartners („Admin-C“) anzugeben. Technischer Ansprechpartner ist in jedem Fall die MBBG GmbH. Unabhängig von den einschlägigen Registrierungsbedingungen umfasst dies jeweils neben dem Namen eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder anonyme Adresse) sowie E-Mailadresse und Telefonnummer. Der Kunde hat bei Änderungen die Daten unverzüglich durch Mitteilung an den Anbieter online zu aktualisieren.

14.3.    GMS-Kleve wird nach Vertragsabschluß die Möglichkeit zur Beantragung der gewünschten Domain beim zuständigen Registrar bereitstellen. GMS-Kleve ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte zuzulassen. Der Anbieter hat auf die Domain-Vergabe durch die jeweilige Organisation keinen Einfluss. GMS-Kleve übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Die Auskunft des Anbieters darüber, ob eine bestimmte Domain noch frei ist, erfolgt durch den Anbieter aufgrund Angaben Dritter und bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung des Anbieters. Erst mit der Registrierung der Domain für den Kunden und der Eintragung in der Datenbank des Registrars ist die Domain dem Kunden zugeteilt.

14.4.    Der Kunde überprüft vor der Beantragung einer Domain, dass diese Domain keine Rechte Dritter verletzt oder gegen geltendes Recht verstößt. Der Kunde versichert, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und dass sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung ergeben haben.

14.5.    Eine Änderung der beantragten Domain nach der Registrierung bei dem jeweiligen Registrar ist ausgeschlossen. Ist eine beantragte Domain bis zur Weiterleitung der Beantragung an den Registrar bereits anderweitig vergeben worden, kann der Kunde eine andere Domain wählen. Das gilt nicht, wenn bei einem Providerwechsel der bisherige Provider den Providerwechsel ablehnt. In diesem Fall sorgt der Kunde für eine Freigabe durch den bisherigen Provider oder beantragt eine zusätzliche entgeltpflichtige Domain über den Anbieter. Soweit einzelne Domains durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain.

14.6.    Bei allen über GMS-Kleve registrierten Domains kann der Kunde unter Einhaltung dieser AGB und den jeweiligen Bedingungen der Vergabestelle jederzeit zu einem anderen Provider wechseln, sofern dieser die entsprechende Top-Level-Domain (z.B. „.DE“) anbietet bzw. den Providerwechsel nach den erforderlichen Gegebenheiten und technischen Anforderungen unterstützt. Das betreffende Vertragsverhältnis eines der kostenpflichtigen Pakete wird durch einen solchen Wechsel nicht berührt. Diesbezüglich ist in jedem Fall eine ausdrückliche Kündigung erforderlich. Alle Erklärungen der Domains betreffend, insbesondere Domain-Kündigung, Providerwechsel, Domain-Löschung bedürfen der Textform (PDF-Formulare). Kann GMS-Kleve dem Providerwechsel (KK-Antrag) des neuen Provider des Kunden nicht rechtzeitig stattgeben, weil der Providerwechsel durch den neuen Provider oder den Kunden zu spät veranlasst wurde oder die für die Zustimmung notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist der Provider ausdrücklich dazu berechtigt, die gekündigte Domain zum Kündigungstermin bei der jeweiligen Vergabestelle löschen zu lassen („CLOSE“). GMS-Kleve behält sich vor, KK-Anträgen erst statt zu geben, wenn sämtliche unbestrittenen offenen Forderungen des Kunden beglichen sind.

14.7.    Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen, wenn er die Rechte an einer für ihn registrierten Domain verliert.

§ 15 Gerichtsstand

Bei Kaufleuten im Sinne des Handelsrechts wird 47533 Kleve (NRW/Deutschland) als Gerichtsstand vereinbart.

§ 16 Widerruf nach Fernabsatzgesetz

Dem Verbraucher im Sinne des FernAbsG steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Er hat innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware (ausgenommen Domain-Bestellungen) die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf bedarf der Schriftform. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an: GMS-Kleve, z.H. Patrick Mölders, Rolandstrasse 3 in D-47533 Kleve.

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Dienstleistungen und nach Kundenvorgaben konfigurierten Systemen (Domain, Webspace).

§ 17 Sonstiges / Salvatorische Klausel

Bei Unwirksamkeit einer Klausel des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein, vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlichen am nächsten kommt. Das Gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten.


Stand: 02/2012
Download als PDF-Datei (58 KB): AGB GMS-Kleve 02-2012